Ihre Videoüberwachung
Videoüberwachung vor Ort oder als Fernüberwachung
Die Dienstleistung der Videoüberwachung erfolgt professionell durch unsere Notrufserviceleitstelle als Video-Fernüberwachung oder durch Security Mitarbeiter bei unseren Kunden vor Ort, in deren hauseigenen Sicherheitszentralen. Oft werden die Leistungen kombiniert, ist die Sicherheitszentrale vor Ort nicht besetzt, übernimmt die Notrufserviceleitstelle die Video-Fernüberwachung oder macht virtuelle Rundgänge.
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Wussten Sie, dass...?
Die Videoüberwachung ist in Österreich durch das Datenschutzgesetz (DSG) und für den Tätigkeitsbereich der Polizei durch das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geregelt. Die private (nichtstaatlichen Bereich) Videoüberwachung eines Raumes ist mit 1.01.2010 mit Abs. Videoüberwachung (9a.) des Datenschutzgesetzes (DSG) geregelt. Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn diese einen zulässigen Zweck erfüllt (Schutz eines Objekts, einer Person oder rechtliche Sorgfaltspflichten) und die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Dritten geringer sind, als das Interesse des Betreibers (z. B. ein Angriff wahrscheinlich ist oder bereits stattgefunden hat) und wenn die Videoüberwachung tauglich, das gelindeste Mittel und verhältnismäßig ist. Weiters gibt es für den Betreiber eine Melde- und Kennzeichnungspflicht.